Das Notariat

Der deutsche Notar ist ein unabhängiger und unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes, der seine Tätigkeit unter der Aufsicht der Justiz ausübt.

 

Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Verträgen und die Beglaubigung von Unterschriften. Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt unterscheidet, der ausschließlich die Interessen seiner Partei vertritt.

 

Etliche Rechtsgeschäfte bedürfen der Beurkundung durch den Notar.

 

Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf:

  • Grundstücksrecht, also vor allem Grundstückskaufverträge und Grundstücksüberlassungsverträge, Grundschulden, Hypotheken und andere Grundstücksrechte sowie das Höferecht,
  • Erbrecht, also vor allem Beurkundung von Testamenten und Erb-verträgen, Erbscheinsanträgen und Erbschaftsausschlagungen,
  • Familienrecht, also vor allem Eheverträge zur Güterstandsregelung, zum Zugewinn, zum Versorgungsausgleich und zum Unterhalt,
  • Kindschaftsrecht, also vor allem Vaterschaftsanerkennungen, Adoptionen und Erklärungen zur Unterhaltsverpflichtung,
  • Gesellschaftsrecht, also vor allem Gründungen und Umwandlungen von Gesellschaften, Satzungsänderungen und Handelsregisteran-meldungen und natürlich auch Vereinsregisteranmeldungen,
  • Vollmachten, also vor allem General- und Vorsorgevollmachten mit Betreuungs- und Patientenverfügungen.

 

(zum Notar)

 

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