Erbrecht

Wir streiten mit Ihnen für Ihr Recht, aber wir wollen vor allem zukünf-tigen Streit vermeiden, indem wir gemeinsam mit Ihnen Lösungen für Ihre persönliche private oder geschäftliche Nachfolgeplanung durch Erbvertrags- oder Testamentsgestaltung oder durch eine vorweggenom-mene Erbfolge erarbeiten.

 

Wir stehen Ihnen im Erbrecht da zur Seite, wo Sie uns brauchen:

 

Erben und vererben ist ein wichtiges Thema, das nicht immer nur aus wirtschaftlicher Sicht betrachtet werden kann, sondern bei dem auch innerfamiliäre Zuneigungen und Spannungen zum Ausdruck kommen. Wird ein Familienmitglied bevorzugt und ein anderes benachteiligt oder gar enterbt, so entladen sich häufig Spannungen, die bereits seit der Kindheit bestehen. Um so wichtiger ist es, die Erbfolge rechtzeitig durch ein Testament, einen Erbvertrag einen Hofüberlassungsvertrag oder eine sonstige Verfügung zu regeln. 

 

Ist allerdings anwaltliche Hilfe erforderlich, so vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Interessen und Ansprüche bei der Frage, ob Sie Erbe oder Miterbe geworden sind oder ob Ihnen ein Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch zusteht. Das Erbrecht gibt den Beteiligten zahlreiche Auskunfts-, Ausgleichs-, Zahlungs- und Auseinandersetzungsansprüche, deren Durchsetzung oder Abwehr besondere Fachkenntnisse und viel Erfahrung erfordern. Auch hier sind Sie bei uns in guten Händen.

 

(zum Rechtsanwalt)

 

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