Erbrecht

Wir streiten mit Ihnen für Ihr Recht, aber wir wollen vor allem zukünftigen Streit vermeiden, indem wir gemeinsam mit Ihnen Lösungen für Ihre private oder geschäftliche Nachfolgeplanung erarbeiten.

 

Wir stehen Ihnen im Erbrecht da zur Seite, wo Sie uns brauchen:

 

Erben und vererben ist ein wichtiges Thema, das nicht immer nur aus wirtschaftlicher Sicht betrachtet werden kann, sondern bei dem auch innerfamiliäre Probleme zum Ausdruck kommen können.

 

Zwar ist die Erbfolge von Kindern und Enkeln, von Eltern und Großeltern und von Ehepartnern gesetzlich geregelt. Diese gesetzliche Erbfolge entspricht aber nicht immer den Bedürfnissen des Erblassers oder der Familie. Wird dann ein Familienmitglied durch ein Testament bevorzugt und ein anderes benachteiligt oder gar enterbt, dann entladen sich häufig Spannungen, die bereits seit der Kindheit bestehen.

 

Ist hier anwaltliche Hilfe erforderlich, so vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Interessen und Ansprüche bei der Frage, ob Sie Erbe oder Miterbe geworden sind oder ob Ihnen ein Pflichtteilsanspruch oder ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zusteht und welche Höhe dieser Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch hat. Das Erbrecht gibt den Beteiligten zahlreiche Auskunfts-, Ausgleichs- und Zahlungsansprüche, deren Durchsetzung oder Abwehr besondere Fachkenntnisse und viel Erfahrung erfordern.

 

Auch hier sind Sie bei uns in guten Händen.

 

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Rufen Sie uns an unter 04551-4074

 

 

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