Fachanwaltschaft Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Fachanwälte zu setzen. Wir vertreten Sie hierbei gerichtlich, außergerichtlich und unterstützen Sie gemeinsam im notariellen Bereich.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Beratung zur Trennung
- Wegweisung und Wohnungszuweisung
- Vertretung im Scheidungsverfahren
- Durchführung von Umgangs- und Sorgerechtsverfahren
- Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen
- Hilfe bei der Vermögensauseinandersetzung
- Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen
- Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt und Elternunterhalt
- Anerkennung, Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft
- Beratung bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Im Ehescheidungsverfahren und in vielen anderen Verfahren ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben. Wir unterstützen Sie beim Antrag auf Verfahrenskostenhilfe und Prozesskostenhilfe.
(zum Fachanwalt für Familienrecht)
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