Fachanwaltschaft Arbeitsrecht

Wenn ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, hoffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit. Diese Hoffnung erfüllt sich nicht immer:

 

Das Arbeitsrecht bietet leider eine Vielzahl von Möglichkeiten, über die gegenseitigen Rechte und Pflichten in Streit zu geraten oder gar im Streit auseinanderzugehen.

 

Häufigster Streitpunkt ist die Frage, ob der Arbeitgeber berechtigt ist, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu erklären und welche Frist er dabei einzuhalten hat. Zu unterscheiden sind dabei die außerordentliche fristlose Kündigung, für die ein Kündigungsgrund vorliegen muss, und die ordentliche Kündigung, die oft deshalb angegriffen werden kann, weil das Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz fällt und die Kündigung weder aus betriebsbedingten Gründen noch aus personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen wirksam ist. Ist eine Kündigung unwirksam, so wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt, es sei denn, es wird eine Regelung über eine angemessene Abfindung getroffen.

 

Wir sind Ihr Partner von der Begründung bis zur der Beendigung von Arbeitsverträgen, bei der außergerichtlichen Beratung und Vertretung, aber auch im Arbeitsgerichtsverfahren.

 

Wenn es um Ihre Lohn- oder Gehaltszahlungen geht, wenn Sie Probleme wegen einer Abmahnung, Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder Ihres Zeugnisses haben, wenn Sie Ihre Rechte als Jugendliche, als Schwangere, als Eltern oder als Schwerbehinderte durchsetzen wollen, dann wenden Sie sich bitte an uns.

 

(zum Fachanwalt für Arbeitsrecht)

 

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