Wir vertreten Sie im Mietrecht

 

Für den Vermieter kann die Vermietung der Wohnung von existenzieller finanzieller Bedeutung sein, besonders dann, wenn die Zins- und Tilgungsleistungen von der Miete getragen werden müssen oder wenn die Mieteinnahmen einen erheblichen Teil des Einkommens ausmachen.

 

Für den Mieter ist die Wohnung deshalb so wichtig, weil sie der Mittelpunkt seines Lebens ist. Jede Störung stellt einen erheblichen Eingriff in die Lebensqualität dar.

 

Mietverhältnisse bestehen häufig viele Jahre ohne Probleme, aber Streitigkeiten entstehen meistens dann, wenn ein Auszug bevorsteht, sei es durch Kündigung des Vermieters oder durch Kündigung des Mieters. Gerade bei der Beendigung eines Mietverhältnisses sind häufig gerichtliche Auseinandersetzungen vorprogrammiert, weil hier entgegengesetzte Interessen aufeinanderstoßen. Oft zeigt sich gerade am Ende eines Mietverhältnisses, dass es bereits am Anfang erforderlich gewesen wäre, der Gestaltung des Mietvertrages mehr Beachtung zu schenken, um Streit über Renovierungsarbeiten und über die Rückzahlung der Mietsicherheit zu vermeiden.

 

Auch bei Heiz- und Nebenkostenabrechnungen sowie bei der vermieterseitigen Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wegen Zahlungsverzuges werden häufig Fehler gemacht, die sich nicht mehr reparieren lassen, weil bestimmte Erfordernisse oder Fristen unwiederbringlich verloren sind. Manche Räumungsklage wird nur deshalb abgewiesen, weil kleine Formalitäten übersehen worden sind. Hier wäre eine frühzeitige anwaltliche Hilfe erforderlich gewesen.

 

Die Rechtsprechung entwickelt gerade im Mietrecht immer wieder neue Grundsätze über Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungpflichten und wir vertreten Sie in allen mietrechtlichen Sachverhalten nicht erst, wenn der Streit entstanden ist. Gerade bei der Gestaltung und der Prüfung von Mietverträgen ist langjährige Erfahrung und regelmäßige mietrechtliche Fortbildung erforderlich.

 

Cochanski, Dau,

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