Fachanwaltschaft Verkehrsrecht
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Ihr anwaltlicher Partner rund um das Kraftfahrzeug, wenn es um Verkehrsunfälle oder wenn es um Ihr Auto oder Ihre Fahrerlaubnis geht.
Gerade bei Verkehrsunfällen mit Sach- und Personenschäden ist es wichtig, alle Schadenspositionen zu kennen und geltend machen zu können. Werden Sachschäden (z.B. Reparatur- oder Totalschaden, Restwert, Wiederbeschaffungswert, merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, Verbringungskosten u.ä.) oder Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Zukunfts-schaden u.ä.) nicht oder nicht vollständig berücksichtigt, so drohen erhebliche wirtschaftliche Nachteile.
Falls Ihnen allerdings vorgeworfen wird, den Schaden verursacht zu haben, ist es ebenso wichtig, die versicherungsrechtlichen Gesichtspunkte zu beachten, damit Sie als Schädiger nicht unberechtigt in Regress genommen werden und Ihren eigenen Anspruch auf die Teilkasko- und Vollkasko-leistungen behalten.
Sie sind auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen. Wir befassen uns mit Ihrer Vertretung im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, wenn Ihnen bei einem Unfall eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird, Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, Ihnen ein Alkoholdelikt zur Last gelegt wird oder wenn Ihnen von der Bußgeldstelle ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlichtverstoßes oder eines Abstandsdeliktes droht.
Aber auch im Kauf- und Leasigrecht und bei Mängeln Ihres Fahrzeuges sind Sie beim Fachanwalt für Verkehrsrecht an der richtigen Adresse.
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