Wir kämpfen für Ihr Erbrecht

 

Wir streiten mit Ihnen für Ihr Recht, aber wir wollen vor allem zukünftigen Streit vermeiden, indem wir gemeinsam mit Ihnen Lösungen für Ihre private oder geschäftliche Nachfolgeplanung erarbeiten.

 

Wir stehen Ihnen im Erbrecht da zur Seite, wo Sie uns brauchen:

 

Erben und vererben ist ein wichtiges Thema, das nicht immer nur aus wirtschaftlicher Sicht betrachtet werden kann, sondern bei dem auch innerfamiliäre Probleme zum Ausdruck kommen können.

 

Zwar ist die Erbfolge von Kindern und Enkeln, von Eltern und Großeltern und von Ehepartnern gesetzlich geregelt. Diese gesetzliche Erbfolge entspricht aber nicht immer den Bedürfnissen des Erblassers oder der Familie. Wird dann ein Familienmitglied durch ein Testament bevorzugt und ein anderes benachteiligt oder gar enterbt, dann entladen sich häufig Spannungen, die bereits seit der Kindheit bestehen.

 

Ist hier anwaltliche Hilfe erforderlich, so vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Interessen und Ansprüche bei der Frage, ob Sie Erbe oder Miterbe geworden sind oder ob Ihnen ein Pflichtteilsanspruch oder ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zusteht und welche Höhe dieser Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch hat. Das Erbrecht gibt den Beteiligten zahlreiche Auskunfts-, Ausgleichs- und Zahlungsansprüche, deren Durchsetzung oder Abwehr besondere Fachkenntnisse und viel Erfahrung erfordern.

 

Auch hier sind Sie bei uns in guten Händen.

 

 

 

Wir sind ihre Erbrechtsanwälte. Das gilt nicht nur dann, wenn Sie Erbe, Miterbe, Vermächtnisnehmer oder sonstiger durch Testament oder Erbvertrag letztwillig Begünstigter geworden sind, sondern auch dann, wenn Sie Ihren Pflichtteil geltend machen wollen und wir Ihnen im Falle Ihrer Enterbung dabei helfen können, Ihren Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch außergerichtlich oder gerichtlich für Sie durchzusetzen.

 

Um den Familienfrieden zu wahren, sollte bei der Planung der Vermögensnachfolge rechtzeitig darauf geachtet werden, dass die Erbaufteilung später problemlos durchgeführt werden kann, ohne dass es zu einem Streit über die Erbteile oder gar zu einem Erbprozess kommt. Gerade wenn es bei einer Erbengemeinschaft darum geht, eine Erbauseinandersetzung ohne Streit durchzuführen, ist es wichtig, dass der Erblasser durch die Anordnung von Vorausvermächtnissen, von Vermächtnissen, von Teilungsanordnungen, durch die Einsetzung von Vorerben und Nacherben oder durch eine Testamentsvollstreckung dafür sorgt, dass die Erbteilung einvernehmlich durchgeführt werden kann.

 

In vielen Fällen ist es dem Erblasser wichtig, dafür zu sorgen, dass der Ehepartner begünstigt und versorgt ist, meistens durch ein Ehegattentestament in der Form eines Berliner Testamentes unter Berücksichtigung des Voraus. Da es allerdings rechtlich schwierig und meistens sogar unmöglich ist, Pflichtteilsberechtigte auszuschließen, lassen sich durch einen Erbverzicht oder einen Pflichtteilsverzicht häufig geeignete Lösungen finden.

 

Durch den Tod eines Menschen tritt immer eine Erbfolge ein, egal ob die Erbschaft werthaltig ist oder ob die Gefahr der Erbenhaftung besteht, weil der Nachlass überschuldet ist. Oftmals wird übersehen, dass eine unterlassene Ausschlagung die Annahme der Erbschaft oder des Erbanteiles darstellt, sodass es oftmals besser ist, nicht zu erben.

 

 

Cochanski, Dau,

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