Ihre Fachanwaltskanzlei in Bad Segeberg:
Willkommen im Rechtsanwaltsbüro
Cochanski, Dau, Dr. Offen und Rackow
Kurhausstraße 35
23795 Bad Segeberg
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Büro.
Wir beraten und vertreten Sie kompetent in den verschiedensten rechtlichen Angelegenheiten.
Lernen Sie unsere Kanzlei kennen:
Wir, die Rechtsanwälte Cochanski, Dau, Dr. Offen und Rackow, betreiben unser Fachanwaltsbüro überwiegend mit dem Einzugsgebiet Bad Segeberg, Wahlstedt, Bornhöved, Rickling und Trappenkamp. Unser Wunsch ist es, Ihnen dabei zu helfen, den Rechtsstreit zu vermeiden. Wenn es allerdings erforderlich werden sollte, erheben wir die Klage für Sie und führen Prozesse und andere Gerichtsverfahren vor zahlreichen Gerichten für Sie durch, um ein für Sie positives Urteil zu erwirken.
Unsere Fachanwälte sind auf ihre Fachanwaltschaft spezialisiert, aber unsere Anwälte sind neben ihrer Fachanwalt-Tätigkeit, Rechtsanwalt Dr. Offen für Verkehrsrecht und Familienrecht und Rechtsanwalt Cochanski für Arbeitsrecht, auch in etlichen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten als Anwalt für Sie tätig.
Wir vertreten auch Sie in Ihrem Prozess, insbesondere vor dem Amtsgericht, dem Landgericht und dem Arbeitsgericht, egal ob Sie Kläger oder Beklagter sind, egal ob in der ersten Instanz oder in der Berufung.
Dabei sehen wir es auch als unsere Aufgabe an, für Sie Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen oder, falls Sie Rechtsschutz haben, den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zu führen, beispielsweise mit ADAC, Advocard, Allianz, Allrecht, Arag, Auxilia, Badische, BVG, Concordia, Continentale, DAS, Debeka, Deurag, DEVK, DMB, Ergo, HDI, HUK, HUK24, KS, LVM, Örag, Roland, VGH, WGV, Württembergische oder Zürich, mit denen wir teilweise Sondervereinbarungen zu Ihren Gunsten haben.
Wir sind Ihre Erbrechtsanwälte. Das gilt nicht nur dann, wenn Sie Erbe, Miterbe, Vermächtnisnehmer oder sonstiger durch Testament oder Erbvertrag letztwillig Begünstigter geworden sind, sondern auch dann, wenn Sie enterbt sind und Ihren Pflichtteil geltend machen wollen und wir Ihnen trotz Ihrer Enterbung dabei behilflich sein können, den Ihnen erbrechtlich zustehenden Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.
Um den Familienfrieden zu wahren, sollte bei der Planung der Vermögensnachfolge rechtzeitig darauf geachtet werden, dass die Erbaufteilung später problemlos durchgeführt werden kann, ohne dass es zu einem Streit über die Erbteile oder gar zu einem Erbprozess kommt. Gerade wenn es bei einer Erbengemeinschaft darum geht, eine Erbauseinandersetzung ohne Streit durchzuführen, ist es wichtig, dass der Erblasser durch die Anordnung von Vorausvermächtnissen, von Vermächtnissen, von Teilungsanordnungen, durch die Einsetzung von Vorerben und Nacherben oder durch eine Testamentsvollstreckung dafür sorgt, dass die Erbteilung einvernehmlich durchgeführt werden kann.
In vielen Fällen ist es dem Erblasser wichtig, dafür zu sorgen, dass der Ehepartner begünstigt und versorgt ist, meistens durch ein Ehegattentestament in der Form eines Berliner Testamentes unter Berücksichtigung des Voraus. Da es allerdings rechtlich schwierig und meistens sogar unmöglich ist, Pflichtteilsberechtigte auszuschließen, lassen sich durch einen Erbverzicht oder einen Pflichtteilsverzicht häufig geeignete Lösungen finden.
Durch den Tod eines Menschen tritt immer eine Erbfolge ein, egal ob die Erbschaft werthaltig ist oder ob die Gefahr der Erbenhaftung besteht, weil der Nachlass überschuldet ist. Oftmals wird übersehen, dass eine unterlassene Ausschlagung die Annahme der Erbschaft oder des Erbanteiles darstellt, sodass es oftmals besser ist, nicht zu erben.
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Dr. Offen und Rackow
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